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Wochenblick.at: "Umstrittenes Urteil: Deutsches Arbeitsgericht erlaubt Kopftuch im Unterricht"

"Das deutsche Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob ein Verbot des Kopftuches für Lehrerinnen eine Diskriminierung darstelle.

Grundlage des Rechtsstreits war das Berliner Neutralitätsgesetz, welches pauschal das Tragen religiöser Symbole verbietet – also etwa auch Kreuze, Kippas oder Thorshämmer. Eine islamgläubige Stellenbewerberin hatte dagegen geklagt, dass auch ihr Kopftuch davon umfasst sein soll. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte nun deren Rechtsansicht – sowie eine ihr zustehende Entschädigung von 5.159 Euro wegen Nichteinstellung."


"Scharfe Kritik von konservativen Parteien

Unverständnis für das Urteil drückte auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Götz Frömming, der für seine Partei im dortigen Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sitzt. Es handle sich um ein „verheerendes Urteil“, weil viele Schülerinnen bereits einem Anpassungsdruck unterliegen würden. Nun mache diesen auch noch die Lehrerin vor, „wie ein sittsames Mädchen sich zu kleiden hat“."


Ganzer Beitrag: wochenblick.at

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