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So retten wir die Wittstocker Klinik


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Götz Frömming: „Krankenhausreform gefährdet Krankenversorgung im ländlichen Raum — Standort Wittstock kann erhalten werden”


Zur Krankenhausreform und der geplanten Schließung des Krankenhauses Wittstock/Dosse erklärt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises 56, Dr. Götz Frömming:


„Wir sehen hier ein Beispiel für das komplette Versagen der SPD in der Gesundheitspolitik: Die drohende Schließung des Krankenhauses in Wittstock ist eine unmittelbare Folge der nicht zu Ende gedachten Krankenhausreform von Karl Lauterbach im Zusammenwirken mit der chaotischen Krankenhausplanung der SPD-geführten brandenburgischen Landesregierung. Die AfD-Fraktion hat dies kommen sehen und das Gesetz deshalb im Oktober vergangenen Jahres in einer namentlichen Abstimmung einstimmig abgelehnt.


Eine Reform des allein auf Fallpauschalen basierenden DRG-Systems der Krankenhausvergütung war überfällig. Insbesondere Krankenhäuser in ländlichen Regionen konnten dadurch leicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Deshalb ist es richtig, eine Grundfinanzierung einzuführen und so vor allem die ländlichen Standorte unabhängig von der Zahl der Patienten bzw. behandelten „Fälle“ wirtschaftlich abzusichern. Das Beispiel Wittstock zeigt jedoch, dass die Krankenhausreform an anderer Stelle nicht zu Ende gedacht ist. Nach Auskunft des Betreibers war der Standort in Wittstock nämlich bisher profitabel! Seine Schließung wird durch eine weitere zentrale Bestimmung des Gesetzes zur Krankenhausreform erzwungen, zumindest wenn man den Angaben des Betreibers Glauben schenken mag.


Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht vor, dass jedem Krankenhaus bestimmte Leistungsgruppen zugeordnet werden, die der Maßstab für die Finanzierung sind. An die Zuteilung einer Leistungsgruppe, insgesamt gibt es davon 65, werden bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft. Nur wenn diese erfüllt sind, erhält der Krankenhausbetreiber für die Bereitstellung seiner medizinischen Leistungen eine Grundfinanzierung von bis zu 60 Prozent – unabhängig von der Zahl der behandelten Patienten.


Mit nur zwei Fachabteilungen aus dem Bereich der Inneren Medizin – der Kardiologie und der Gastroenterologie – erfüllt der Standort Wittstock die erforderlichen strukturellen Voraussetzungen nicht und darf nach Angaben des Betreibers diese Leistungen dort künftig nicht mehr erbringen bzw. bekäme dafür kein Geld mehr. Damit wäre dann der zuvor profitable Standort Wittstock nicht mehr finanzierbar, was dann praktisch die Schließung des gesamten Standortes erzwingt. Mit der geplanten Verlegung der beiden Abteilungen von Wittstock nach Pritzwalk reagiert der Betreiber, die Klinik-Management-GmbH (KMG), auf das KHVVG, um dort durch die Bündelung von Kapazitäten die Voraussetzung für die Zuteilung der Leistungsgruppen zu schaffen. Für die notwendigen Um- und Erweiterungsbauten am Standort Pritzwalk kann die KMG aber hohe Zuschüsse aus dem 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds erwarten. Diese In-Aussicht-Stellung der Übernahme des größten Teils der Kosten für den Ausbau des Standortes Pritzwalk wird die Entscheidung der Unternehmensleitung zur Schließung des Krankenhausstandortes in Wittstock zusätzlich befördert haben. So führt die Krankenhausreform in der Praxis genau zu dem Gegenteil von dem, was Bund und Länder immer wieder versprochen haben, nämlich dass es zu keinen Schließungen von Krankenhäusern in der ländlichen Region kommen werde.


Allerdings gäbe es eine andere Lösung, mit der der Standort Wittstock erhalten werden könnte. Vorausgesetzt, der Wille dazu ist sowohl bei der Landesregierung als auch der Firma KMG vorhanden.


Das KMG Klinikum Nordbrandenburg besteht aus den drei Standorten Kyritz, Pritzwalk und Wittstock, die jeweils keine 30 Minuten Fahrzeit auseinander liegen. Wenn man diese drei Krankenhäuser als Einheit betrachtet, also als ein Krankenhaus an drei Standorten, dann erfüllt das Klinikum Nordbrandenburg die Voraussetzungen zur Zuteilung der entsprechenden Leistungsgruppen möglicherweise schon heute.


Ausnahme für Krankenhäuser im ländlichen Raum


Dafür müssten sich das Land Brandenburg und die KMG lediglich auf die von der Bundesregierung ausdrücklich vorgesehene Ausnahme für Krankenhäuser im ländlichen Raum berufen. Diese sieht vor, dass eine Leistungsgruppe ausnahmsweise auch dann erteilt werden kann, wenn die jeweils „fehlenden“ Leistungen an einem anderen Krankenhausstandort erbracht werden, „der innerhalb einer bestimmten Fahrzeit erreichbar ist.“ Diese Fahrzeiten betragen für die Leistungsgruppen der Inneren Medizin und der Allgemeinen Chirurgie 30 Pkw-Fahrzeitminuten und für die übrigen Leistungsgruppen 40 Minuten. (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform/faq-krankenhausreform.html)


Ich fordere die Planungsbehörde der Landesregierung auf, ihren Gestaltungsspielraum bei der Zuteilung der Leistungsgruppen zu nutzen und gemeinsam mit der Betreibergesellschaft KMG eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, um den Standort Wittstock zu erhalten. Die Betreibergesellschaft KMG fordere ich auf, überhaupt erst einmal einen Antrag auf Erteilung einer Leistungsgruppe für den Verbundstandort Wittstock zu stellen und nicht davon auszugehen, ohne alles versucht zu haben, dass dieser keine Chance auf Genehmigung hat.


Ich beobachte mit Sorge, dass die KMG sich auch andernorts aus der ambulanten Versorgung zurückzieht und schon bis Ende 2025 ihre kinderärztlichen MVZ-Praxen in Jüterbog und Luckenwalde schließen will. Dadurch entstehen ähnlich wie in Wittstock lokale Versorgungslücken, die sich nicht so einfach schließen lassen. Die Idee der KMG, für die Patienten einen Bus-Shuttle einzurichten, ist ein Witz. Gerade wenn man krank ist, sind längere Busreisen beschwerlich oder gar unzumutbar. Vielmehr möchte man so schnell wie möglich eine nahe gelegene Praxis oder ein Krankenhaus erreichen.


Die Bundesregierung fordere ich auf, die Vorgaben des KHVVG bezüglich der Leistungsgruppen weiter zu entschärfen, um so den Erhalt der Grund- und Notfallversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen und die Schließung von weiteren Krankenhäusern zu verhindern.

 
 
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