paz.de: "Kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter"
- 25. März
- 1 Min. Lesezeit
“Deutschland und Polen haben im Juni 1991 in einem Nachbarschaftsvertrag vereinbart, „die Probleme im Zusammenhang mit Kulturgütern und Archivalien, beginnend mit Einzelfällen, zu lösen“. Seit dem Abschluss des Abkommens sind fast 35 Jahre vergangen; seither haben neun Bundesregierungen unter fünf Kanzlern amtiert. Im Laufe der Jahrzehnte scheint es offenbar keine dieser Bundesregierungen geschafft oder für nötig befunden zu haben, sich einen Gesamtüberblick über die Kulturgüter zu verschaffen, die Gegenstand der Verhandlungen mit Polen sein müssten.
Wie aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Dr. Götz Frömming und der AfD-Fraktion hervorgeht, existiert auf deutscher Seite bis heute keine systematische Aufstellung. In der Antwort des Auswärtigen Amtes heißt es: „Kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter sind beziehungsweise waren nicht nur bei Einrichtungen des Bundes, sondern auch bei Ländern und Kommunen und zahlreichen weiteren Stellen sowie den entsprechenden Stellen auf polnischer Seite vorhanden. Eine entsprechende Übersicht liegt nicht vor.“ Zum Artikel