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Impfnebenwirkungen selbst melden, so geht’s


Die gute Nachricht vorweg: Die meisten Geimpften spüren keine Nebenwirkungen. Doch ein gewisser Prozentsatz wundert sich dann doch, wenn plötzlich Schmerzen oder körperliche Einschränkungen auftreten, die man bislang so nicht kannte.


Schmerzen an der Einstichstelle, Kopfweh und Übelkeit, das sind Ereignisse, die man noch so hinnimmt, einen Tee (mit Schuss?) trinkt und sich hinlegt. Ernsthafter wird es, wenn Schwindel, Ausschläge oder größere und kleinere Lähmungen auftreten. Ein Besuch beim Arzt oder in der Notaufnahme des Krankenhauses eilt. Und die erlebten Nebenwirkungen sollte man zudem melden. Zuständig ist eine Bundesbehörde, das Paul-Ehrlich-Institut.


Vielfach kursiert die Meinung, dass nur Ärzte Impfnebenwirkungen melden dürften. Doch dem ist nicht so. Jeder Bürger kann seine Nebenwirkungen selbst online melden. Es besteht sogar laut Infektionsschutzgesetz eine Meldepflicht:


Das Gesetz sagt: In Deutschland ist der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich zu melden (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 IfSG) – so sieht es die gesetzliche Meldepflicht vor (4, 5).


Eigentlich sollten Ärzte, sobald sie von deren Patienten informiert wurden, diese Meldungen durchführen. Doch dieser bürokratische Aufwand scheint sich für den Arzt nicht zu lohnen. Deshalb bemängeln Verbraucherschützer vielfachunterbliebene Meldungen.


Als Ihr AfD-Abgeordneter im Deutschen Bundestag kann ich Sie auf diese Möglichkeit aufmerksam machen:

Patienten mit Zugang zum Internet können ihreNebenwirkungen selbst melden.


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