„Die Erhaltung des Klinikstandortes Wittstock ist keine Frage des Gesetzes, sondern eine des Willens!“
- goetzfroemming
- 15. Aug.
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Das von der Schließung bedrohte Krankenhaus in Wittstock/Dosse könnte erhalten werden. Das geht indirekt aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des im Wahlkreis 56 direkt gewählten Bundestagsabgeordneten Götz Frömming hervor. Die geplante Schließung des beliebten Krankenhauses wurde bisher damit begründet, dass das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Krankenhausreform dem Betreiber und der brandenburgischen Landesregierung keine andere Möglichkeit ließe, weil am Standort Wittstock bestimmte medizinische Leistungen nicht vorgehalten werden.
Wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Tino Sorge, mitteilt, sieht das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)aber ausdrücklich auch Ausnahmen vor: „Das KHVVG sieht gleichwohl vor, dass die Erfüllung von Qualitätskriterien nach den Vorgaben des § 135e Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) auch im Rahmen von Kooperationen und Verbünden zulässig ist. Krankenhäuser können demnach ein Qualitätskriterium in Kooperation insbesondere mit anderen Krankenhäusern oder Leistungserbringern der vertragsärztlichen Versorgung erfüllen…“
Dazu erklärt der Abgeordnete Götz Frömming:
„Die von der Bundesregierung beschriebene Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung passt zu Wittstock wie die Faust auf’s Auge: Schon heute ist Wittstock Teil des Klinikverbundes Nordbrandenburg, der mit seinen auf drei Standorte verteilten Abteilungen alle Voraussetzungen erfüllt, um die Grundfinanzierung zu erhalten. Es bleibt ein Rätsel, warum weder der Betreiber KMG noch die Landesregierung ernsthaft versucht haben, Wittstock zu retten.
Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass es selbst bei der derzeitigen Gesetzeslage eine Möglichkeit gibt, den Standort Wittstock als Teil eines Klinikverbundes zu erhalten - wenn man denn nur wollte.“