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Der tiefe Fall von CORRECTIV


CORRECTIV versteht sich selbst als Recherchezentrum im deutschsprachigen Raum. Man stellt Nachforschungen zu Missständen in der Gesellschaft an und fördert angeblich Medienkompetenz. Was zunächst nach objektiver Beobachtung der Presse klingt, entpuppt sich meist als Meinung. In diesem speziellen Fall heißt das: Wer anderer Meinung ist als CORRECTIV, wird kritisiert und gebrandmarkt. Die „Faktenchecker“ maßten sich an, Facebookbeiträge durch ein symbolhaftes Negativemblem als nicht glaubwürdig anzuschwärzen.

Diesem Treiben bot ein Gericht nun Einhalt. Der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, hat im Auftrag des Onlinemagazins „Tichys Einblick“ geklagt und recht bekommen. Paragraf 5 des Grundgesetzes garantiert die Meinungsfreiheit. Damit führt das Gesetz nicht aus, was eine wahre oder falsche Meinung ist; stattdessen heißt es dort ganz bewusst: Eine Zensur findet nicht statt. Aber genau diese Zensur maßt sich CORRECTIV an. Dass man dort auf dem linken Auge blind ist, bedarf heutzutage ja fast keiner Erwähnung mehr. Auf der Suche nach den Finanzquellen dieser selbst ernannten Zensurguerilleros stößt man auch auf die Bundesregierung, und zwar in Form der Bundeszentrale für politische Bildung, von der diese Gruppe Fördermittel erhält. Bereits am 17.4.20 hat die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung um Auskunft gebeten, weshalb diese Gruppe gefördert würde. In einer knappen Antwort wurde dies nicht abgestritten. So fragt man sich: Cui bono - wem nützt es? CORRECTIV ist als Vorfeldorganisation entlarvt, deren „Bemühungen“ dienen der Denunziation der Opposition und aller nicht genehmen Narrative. Meine Gratulation geht an das Team von „Tichys Einblick“, das dieser Truppe den ersten Zahn gezogen und einen wichtigen Sieg über die zunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit errungen hat. Quellen: faz.net bundestag.de




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