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Ordentliches Mitglied für den Vermittlungsausschuss


Die Fraktion der Alternative für Deutschland hat mich heute als ordentliches Mitglied für den Vermittlungsausschuss nominiert.


Wer ist der Vermittlungsausschuss? Er ist ein Gremium, bestehend aus 16 Abgeordneten aller Parteien des Deutschen Bundestags und weiteren 16 Vertretern der 16 Bundesländer.


Wozu dient der Vermittlungsausschuss? Viele Gesetze, die der Deutsche Bundestag beschließt, müssen noch vom Bundesrat abge- segnet werden. Oft haben die 16 Länder andere Vorstellungen. Wird keine Einigkeit erzielt, kann ein Gesetz nicht in Kraft treten.


Kompromisse schließen zu können, das ist die Aufgabe des Vermittlungsausschusses. Dies wird dadurch ermöglicht, da die Mitglieder des Vermittlungsausschusses gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht an Weisungen gebunden sind.


Der deutsche Vermittlungsausschuss ist einzigartig auf der Welt.

Als Politiker der Oppositionspartei kann ich deshalb meine Stimme mit einbringen, genauso wie ein Abgeordneter einer Regierungspartei.

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