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Recht bei Rückgabe von NS-Raubkunst achten!



Als stellvertretendes Mitglied hat Dr. Götz Frömming an einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien des deutschen Bundestags teilgenommen. Es ging um den Umgang mit der von den Nazis geraubten Kunst. Die AfD unterstützt die „Washingtoner Erklärung“ von 1998, wonach staatliche Kunstsammlungen dazu verpflichtet sind, eine „gerechte und faire Lösung“ für die geraubten Kunstwerke zu finden.

Allerdings warnte Frömming im Ausschuss davor, vergangenes Unrecht durch neues Unrecht begleichen: „Insbesondere wenn der Staat als Akteur auftritt, sollte er auch so agieren, dass er auch in moralischer Hinsicht sich nicht im Nachhinein Vorwürfe gefallen lassen muss“, sagte Frömming. Frömming spielte damit auf das Gemälde „Berliner Straßenszene“ des deutschen Malers Ernst Ludwig Kirchner an. Die Berliner Senatsverwaltung gab das Bild 2006 schnell und klammheimlich an die Erbin einer jüdischen Unternehmerfamilie zurück – voreilig, wie sich herausstellte. Denn das Bild verkaufte die Familie wohl aufgrund finanzieller Schwierigkeiten und nicht aufgrund des politischen Drucks der Nazis. Auf die Frage, ob es vorstellbar sei, dass auch private Kunstsammlungen vor ungerechtfertigten Forderungen geschützt werden müssten, erhielt Frömming nur ausweichend Antwort: Die Washingtoner Erklärung sei nur für staatliche Museen bindend, nicht für private, hieß es. Dass es vor fünf Jahren im Falle des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt eine mediale Vorverurteilung, ja sogar massiven staatlichen Druck gegeben hat, wurde verschwiegen.

Frömming betonte, dass bei den Rückgabeforderungen der Nachkommen in jedem Falle das Recht an oberster Stelle stehen müsse. Mit Blick auf differenzierte Medienberichte zum Fall Gurlitt sagte er, es sei an der Zeit „ihn, der die Washingtoner Erklärung noch auf dem Sterbebett anerkannt hatte,

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