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Opfer der SED-Diktatur ehren und angemessen entschädigen!

Meine Rede zur Rehabilitierung der Opfer der politischen Verfolgung in der DDR.



Dr. Götz Frömming (AfD): 


Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Zupke! Meine Damen und Herren! Vor einigen Monaten kam ein schon etwas älterer Mann in mein Büro, und er hatte eine Puppe in der Hand. Ich habe erst gedacht, er sei verrückt; aber als er mein Büro verlassen hatte, hatte ich Tränen in den Augen. Diese Puppe stand für das Kind, das ihm durch die DDR-Diktatur geraubt worden war und das er bis heute nicht gefunden hat. Meine Damen und Herren, es ist unfassbar, dass die SED, die Täterpartei, nach 1990 nicht verboten wurde, sondern im Kern bis heute existiert. Inzwischen taugt sie ja sogar als Koalitionspartner für die CDU.


Ihr Gesetz bleibt leider hinter den Erwartungen der Opferverbände zurück. Unser Antrag - er liegt Ihnen vor - greift deren Forderungen auf und ist auch weitgehend übereinstimmend mit dem, was der Bundesrat fordert. Ich nenne Ihnen die wichtigsten Elemente aus unserem Antrag.


Erstens. Die Bedürftigkeitsprüfung muss gestrichen werden. Es leben doch nur noch etwa 100 000 ehemalige politische Häftlinge, wovon ungefähr 39 000 die ohnehin geringe besondere Zuwendung erhalten. Wer verfolgt wurde, der verdient Respekt und Anerkennung, und er sollte diese Ehrenrente - sprechen wir von Ehrenrente - ohne demütigende und bürokratische Prüfverfahren erhalten.


(Beifall bei der AfD)


Zweitens. Die besondere Zuwendung für Haftopfer sollte von 330 Euro auf 450 Euro angehoben werden. Das ist nur recht und billig, meine Damen und Herren.


Drittens. Die für den Härtefallfonds eingeplanten Mittel sollten von lediglich 1 Million Euro, wie es vorgesehen ist, auf 15 Millionen Euro angehoben werden. Wie der Bundesrat fordern auch wir eine auskömmliche Ausstattung des Härtefallfonds.


Viertens. Das Bundesjustizministerium sollte sich mit der Rechtsaufsicht über die Stiftung begnügen. Die fachliche Aufsicht, meine Damen und Herren, kann die SED-Opferbeauftragte sehr gut alleine übernehmen.

Fünftens. Die Einmalzahlung für die Betroffenen von Zwangsaussiedlung soll von 1 500 Euro auf 15 000 Euro angehoben werden. Meine Damen und Herren, wir gehen hier nur von ungefähr 800 Personen aus. 1 500 Euro für die Betroffenen von Zwangsumsiedlung, das ist ein viel zu geringer Betrag. Wenn sich hier der Staat nicht großzügiger zeigt, dann versündigen wir uns ein zweites Mal an diesen Menschen.


Bessern Sie Ihren Gesetzentwurf nach! Die Vorschläge dafür haben wir Ihnen auf den Tisch gelegt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

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