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Frömming: „Gesetzentwurf zum Hochschulrahmengesetz ist Bankrotterklärung der Bundesregierung!“

Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) debattiert. Dieser wurde nötig, da Regelungen des HRG zur Vergabepraxis bei Studienplätzen in der Humanmedizin zum Teil verfassungswidrig sind.

Dazu erklärte Dr. Götz Frömming, Bildungspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundesregierung zwei Jahre Zeit eingeräumt, um den verfassungswidrigen Paragrafen zu bearbeiten. Kurz vor Ende dieser Frist legt die Bundesregierung heute eine Regelung vor, die eine simple Streichung des strittigen Paragrafen beinhaltet. Man fragt sich, warum die Bundesregierung nicht gleich das ganze Gesetz gestrichen hat. Das wäre wenigstens konsequent gewesen.

Allen Unkenrufen zum Trotz haben die Länder in dieser Zeit einen ordentlichen Staatsvertrag auf den Weg gebracht, der die Bedeutung der Abiturnote stärkt und Eignungstests vorsieht. Die AfD-Fraktion begrüßt das ausdrücklich.

Der Gesetzentwurf ist zwar nichts anderes als eine Bankrotterklärung der Bundesregierung, aber er stärkt in der Folge die Länder. Die AfD, als Partei des Grundgesetzes und Anwalt des Föderalismus, stimmt ihm deshalb zu.“


Nicht mehr allein entscheidend für Zulassung zum Studium: Abiturzeugnis



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