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Erste Bilanz der parlamentarischen Initiativen der AfD-Bundestagsfraktion nach einem Jahr

Seit dem Einzug in den Bundestag im Oktober vergangenen Jahres hat die AfD-Fraktion 66 Anträge, 16 Gesetzentwürfe, 3 Große Anfragen und 502 Kleine Anfragen ins Plenum eingebracht. Das geht aus einer am Mittwoch versandten Mitteilung der Fraktionsgeschäftsführung hervor.

Berücksichtigt wurde der Zeitraum zwischen dem 24. Oktober 2017 und dem 1. November 2018.

Bei 4 Gesetzentwürfen, 9 Anträgen und 25 Kleinen Anfragen war MdB Dr. Frömming mit seinen Mitarbeitern beteiligt.

Frömming erklärte dazu: „Bedenkt man, dass wir parallel zur parlamentarischen Arbeit unsere Fraktion, die Abgeordnetenbüros und Arbeitskreise, aufbauen mussten, ist das eine großartige Leistung aller Abgeordneten und Mitarbeiter."

Von den 16 Gesetzentwürfen der Fraktion wurden inzwischen 4 abgelehnt, 2 noch nicht beraten und 10 in die entsprechenden Ausschüsse überwiesen. Von den 66 Anträgen lehnte die Parlamentsmehrheit 26 ab, drei stehen noch zur Beratung aus und 36 wurden in die zuständigen Ausschüsse überwiesen, ein Antrag wurde zurückgezogen.

„Auch wenn wir nicht erwarten, dass die Altparteien auch nur einem unserer Anträge zustimmen, sind unsere parlamentarischen Initiativen dennoch sehr wichtig, um die Positionen der AfD gegenüber der Öffentlichkeit und damit auch den Wählern bekannt zu machen“, sagte Frömming.

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