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Brandner/Frömming: „AfD-Fraktion als Anwalt der Bundesländer – Wir stehen zum Föderalismus!“

Heute ist zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zusammengetreten, um die geplante Änderung des Grundgesetzes zu beraten, die zu einem größeren Einfluss des Bundes in den Bereichen Bildung, Verkehr und Wohnungsbau führen würde.

Der Deutsche Bundestag stimmte am 29. November 2018 gegen das Votum der AfD-Bundestagsfraktion für die zur Umsetzung des Digitalpaktes notwendige Grundgesetzänderung. Unmittelbar danach machten sich immer mehr Bundesländer die von der AfD von Beginn der Debatte an vorgebrachten Bedenken zu eigen und sprachen sich Mitte Dezember 2018 einstimmig für eine grundlegende Überarbeitung dieser Grundgesetzänderung im Vermittlungsausschuss aus.

Zum aktuellen Sachstand äußert sich der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, der zusammen mit Götz Frömming die AfD-Bundestagsfraktion im Vermittlungsausschuss vertritt, wie folgt:


„Als Vertreter der AfD-Bundestagsfraktion habe ich mich, wie übrigens unsere gesamte Fraktion, gegen die geplante Änderung des Grundgesetzes ausgesprochen und sehe mich somit auf der Seite der Bundesländer, die alle die Änderungen gleichermaßen kritisch sehen. Obwohl die AfD noch in keiner Landesregierung vertreten ist, hat sie heute die Möglichkeit, mit starker Stimme aus dem Bundestag heraus die Belange der Bundesländer zu vertreten. Hier als Anwalt der Bundesländer in die Verhandlungen gehen zu können, freut mich sehr“.


Götz Fömming erklärt hierzu:

„Einzig und allein die AfD-Bundestagsfraktion hat die Brisanz erkannt, die sich daraus ergibt, wenn die anderen Fraktionen versuchen, das Grundgesetz aufzuweichen. Wir sind in dieser Debatte nicht nur ‚Anwalt der Länder‘, sondern auch die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die sich vorbehaltlos hinter die föderale Struktur unseres Staates gestellt hat. Der Föderalismus besagt eine eindeutige Aufgabenteilung und Trennung der Verantwortlichkeit zwischen Bund und Ländern. Wer daran rüttelt, rüttelt an unserem Grundgesetz, nach dem die föderale Struktur unseres Staates nicht angetastet werden darf.“



Götz Frömming im Bundesrat, dem Sitz des Vermittlungsausschusses

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