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BAföG-Gesetz der Ampel ist Fortsetzung der Elendsverwaltung



Berlin, 13. Juni 2024. Heute hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen das 29. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Hierzu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Götz Frömming:


„Mit dieser Novelle bleibt die Ampel weit hinter ihren eigenen Ansprüchen zurück. Trotz der auf den letzten Metern noch vorgenommenen Verbesserungen, die gegen die eigentlich zuständige Ministerin durchgesetzt wurden,  erreichen die BAföG-Sätze immer noch nicht das verfassungsrechtlich gebotene Niveau der allgemeinen Grundsicherung. Auch die dringend notwendige Reform der viel zu bürokratischen Antragstellung ist ausgeblieben. Ebenso hat die Ampel es versäumt, die Kopplung von Zuschuss und Darlehen aufzulösen. Wir wissen aus Befragungen, dass die Angst vor Verschuldung einer der Hauptgründe ist, warum viele eigentlich anspruchsberechtigte Studenten auf das BAföG verzichten. Auch hier hätte der Änderungsvorschlag der AfD-Fraktion Abhilfe geschaffen. Die Ampel hat ihre im Koalitionsvertrag gegebenen Versprechen nicht gehalten und beschränkt sich wie ihre Vorgänger auf die Fortsetzung der Elendsverwaltung.”

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