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Kein Freifahrtschein für weitere Schulschließungen


Berlin, 30. November 2021. Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zu den Schulschließungen durch die „Bundesnotbremse“ verkündet. Geklagt hatten Eltern, die durch das Verbot von Präsenzunterricht zwischen dem 22. April und dem 30. Juni 2021 die Grundrechte ihrer Kinder verletzt sahen.


Hierzu erklärt der Bildungspolitiker und parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Götz Frömming:


„Dieses Urteil ist eine Enttäuschung. Das Bundesverfassungsgericht hält die monatelangen Schulschließungen durch die sogenannte Bundesnotbremse offenbar für alternativlos und mit dem Grundgesetz vereinbar. Die künftige Ampel-Regierung und die für Bildung zuständigen Landesregierungen sollten sich aber davor hüten, in diesem Urteil einen Freifahrtschein für weitere Schulschließungen zu sehen.


Das Bundesverfassungsgericht macht in seinem Urteil erstmals deutlich, dass Kinder und Jugendliche gegenüber dem Staat ein Recht auf Bildung haben. Durch das Verbot von Präsenzunterricht sei dieses Recht ‚schwerwiegend beeinträchtigt‘ worden, so die Richter. Deshalb war dieser Eingriff in die Rechte der Kinder, auch nur insofern begründet, als zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes andere Maßnahmen zum Schutz der Erwachsenen, wie etwa ein ausreichendes Impfangebot, nicht zur Verfügung standen.


Es ist erfreulich, dass die Richter in ihren wesentlichen Erwägungen ausdrücklich darauf hinweisen, dass ‚nach sachkundiger Einschätzung‘ gesunde Kinder bei einer Infektion nur äußerst selten und wenn, dann nicht schwer erkranken.


Es ist deshalb völlig klar, dass sich das Urteil des Verfassungsgerichts nur auf die besondere Situation und den Wissensstand zu Beginn dieses Jahres bezieht. Wer wie Ministerpräsident Söder meint, es sei nun der Weg frei, das alte Infektionsschutzgesetz als Blaupause zu nehmen, um wieder bundesweite Maßnahmen zu beschließen, der irrt.“

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