Bei ihrem dritten interfraktionellen Treffen wandten sich die bildungspolitischen Sprecher der AfD-Fraktionen in Bund und Ländern entschieden gegen die Pläne der Bundesregierung, Artikel 104 c des Grundgesetzes zu ändern, um dem Bund mehr Kompetenzen in der Bildungspolitik einzuräumen.
In einer gemeinsam verabschiedeten Erklärung heißt es, der Bildungsföderalismus sei der „entscheidende Garant“, um den „Bildungsbereich vor nivellierenden Tendenzen zu schützen“, wie er insbesondere in den „Ideen von flächendeckenden Ganztagsschulen und konzeptloser Digitalisierung zu Tage“ trete.
Die „bewährte Bildungshoheit der Länder“ gewährleiste „demokratische Prozesse“, schütze „regionale Besonderheiten“ und sichere einen „leistungsförderlichen Wettbewerb“.
Die Bildungspolitiker der AfD forderten daher, „den im Grundgesetz verankerten Bildungsföderalismus zu wahren und zu stärken und das Subsidiaritätsprinzip strikt zu beachten.“
Zuvor hatte der bildungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. Götz Frömming, auf die Gefahren hingewiesen, die die beabsichtigte Grundgesetzänderung für den Bildungsföderalismus darstellt:
„Ganz abgesehen davon, dass es zweifelhaft ist, mit dem sogenannten ‚Lernen in der Cloud‘ die erhofften Lernerfolge an den Schulen zu erzielen, ist die zugesagte finanzielle Unterstützung des Bundes problematisch“, sagte Frömming.
„Gibt der Bund das Geld, um entsprechende Verträge mit den Schulen abzuschließen, stehen sie und damit die Kommunen vor dem Problem, Folgekosten für Wartung, Aus- und Weiterbildung zu finanzieren – das bedeutet einen tiefen Einschnitt die finanzielle Verfügungsgewalt und damit in die Kulturhoheit der Länder!“
Wenn es der Bund ernst meine mit der finanziellen Unterstützung im Bildungsbereich, solle er doch Länder und Kommunen besser finanziell ausstatten, sagte Frömming weiter.
Der Bildungsföderalismus habe sich seit Jahrzehnten bewährt.
Versuche hingegen ihn mit Taschenspielertricks zu unterlaufen, öffneten einer Entwicklung Tür und Tor, vor der auch mehrere Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss gewarnt hätten.
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