Zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem Jahr 2026 erklärt der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion und Mitglied im Vermittlungsausschuss, Götz Frömming:
Der Gesetzentwurf berücksichtigt private, familiäre Betreuungsmodelle in keiner Weise. Eine echte Wahlfreiheit für Eltern, ob sie ihre Kinder selbst oder fremd betreuen lassen wollen, ist nicht gegeben.
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